dpa 22.06.2009, 12:23 Prozesse Lebenslang für Sex-Täter wegen Mordversuchs
Wegen Vergewaltigung, Geiselnahme und versuchten Mordes ist ein Sex-Täter aus Sachsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig sprach den 25-Jährigen am Montag
schuldig, zwei junge Frauen in Sachsen und Bayern mit
Teppichmessern bedroht, in den Kofferraum seines Autos gezerrt und
an abgelegenen Orten vergewaltigt zu haben. Ein drittes Opfer hatte sich so gewehrt, dass der Täter
es laufen ließ. Eine der vergewaltigten Frauen, eine
18-Jährige, stürzte er zudem von einer Brücke im Landkreis Leipzig
in den eiskalten Fluss Mulde. Nach Überzeugung der Kammer habe er
gewollt, dass die junge Frau stirbt, sagte der Vorsitzende Richter
Hans Jagenlauf. Die Verteidigerin kündigte umgehend Revision
an.
Die Serie der Verbrechen hatte am 20. Dezember vergangenen Jahres
begonnen. Der bis dahin unbescholtene 25-Jährige entführte das 18
Jahre alte Opfer, vergewaltigte es und stürzte die Frau dann im
Dunkeln von der Brücke. Der Mann hatte vor Gericht alle Taten
zugegeben, aber vehement bestritten, dass er die 18-Jährige töten
wollte. Richter Jagenlauf sagte dagegen, wer jemanden zur
Winterszeit in einen Fluss werfe, ohne zu wissen, was das Opfer
dort erwartet, nehme den Tod nicht nur billigend in Kauf, sondern
beabsichtige diesen sogar. Dass die junge Frau den Sturz körperlich
fast unverletzt überstand und sich in ihrer mit Wasser
vollgesogenen Winterkleidung aus dem Fluss retten konnte, sei wohl
Schutzengeln zu verdanken.
Das Gericht hielt dem Mann vor, eine „massive kriminelle Energie“ an den Tag gelegt zu haben. Nach der ersten Vergewaltigung suchte er sich zwei weitere Opfer. Eine 17-Jährige entkam, eine 16-Jährige verschleppte er an Heiligabend von Regensburg bis nach Österreich, wo er wohnte. Die jungen Frauen, die im Leipziger Landgericht ausgesagt hatten, seien noch immer schwer traumatisiert. Der Angeklagte habe „das Leben von Opfern und Angehörigen zerstört“, sagte Jagenlauf. Etwas anderes als lebenslang komme für den 25-Jährigen nicht infrage.
dpa




